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Unternehmensberatung
Die GOEA GmbH versteht sich neben ihrer Tätigkeit als
Projektentwickler auch als klassische Unternehmensberatung
für Immobilienunternehmen.
Im Rahmen der Beratungsleistungen führen wir die Due-Diligence-Prüfung
im Rahmen von Immobilien Käufen/ Verkäufen für
Sie durch.
Due Diligence bezeichnet die "gebotene Sorgfalt",
mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien das Vertragsobjekt
im Vorfeld der Akquisition geprüft wird. Due-Diligence-Prüfungen
beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse
des Kaufobjekts, eine Analyse der mit dem Kauf verbundenen
Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Gezielt
wird nach so genannten Dealbreakern gesucht, d.h. nach Sachverhalten,
die einem Kauf entgegenstehen könnten - z.B. Altlasten
beim Grundstückskauf. Erkannte Risiken können entweder
Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen oder
Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form
von Preisabschlägen oder Garantien sein.
Grundlage ist sinnvollerweise ein Vorvertrag oder ein Letter
of Intent, in dem ein angemessener Zeitraum für die Due-Diligence-Prüfung
vereinbart wird. Weiterhin werden regelmäßig der
Zugriff auf die benötigten Informationen und Daten sowie
ggf. die Zahlung einer Gebühr bei Nichtkauf zum Gegenstand
einer solchen Vereinbarung gemacht. Recht hilfreich für
Projektprüfungen sind sogenannte Meilensteinberichte
(siehe auch: Meilenstein) welche den Zustand des jeweiligen
Projektes in eine Kurzzusammenfassung wiedergeben.
Zur Durchführung einer Due Diligence sind auf diesem
Gebiet nicht nur erfahrene Anwälte und Wirtschaftsprüfer
notwendig, sondern auch Fachleute mit branchenspezifischen
Kenntnissen und möglicherweise auch Architekten und Bausachverständige.
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